Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Altenbeken

    Beschreibung

    Hinweise für Altenbeken

    Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene reine Gemeindesteuer und damit die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune und somit bedeutend für das kommunale Finanzsystem.

    Die Gewerbesteuer-Festsetzung erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Gemeinde Altenbeken geltenden Hebesatzes.

    Der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird durch das zuständige Finanzamt in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

    Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

    Fragen zum Messbetrag beantwortet das zuständige Finanzamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5a

    33184 Altenbeken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05255 1200-0

    Fax: 05255 1200-33

    E-Mail: info@altenbeken.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenbeken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de