Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Wenn Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland betreiben und im Jahr damit mehr als 24.500 Euro verdienen, sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war.

    Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen. Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

    Das Finanzamt sendet Ihnen per Post einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Die Gemeinde sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Dorfe 4

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de