Gewerbesteuer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Allgemeines
Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Stadt Schieder-Schwalenberg ist berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.
Gewerbesteuererklärung
Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben, des weiteren Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat.
Berechnung und Erhebung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt errechnet den zur Heranziehung zur Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der so ermittelte Gewinn wird (abgerundet auf 100) mit der Steuermesszahl (aktuell: 3,5 %) multipliziert; das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt übermittelt der Gemeinde den entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid. An diese Festsetzung ist die Stadt Schieder-Schwalenberg gebunden.
Die Gewerbesteuer wird anschließend von der Stadt Schieder-Schwalenberg durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Dafür wird der Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Gemeinde (z.Zt. 418%) multipliziert. Der vom Finanzamt übersandte Gewerbesteuermessbescheid wird dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Schieder-Schwalenberg als Anlage beigefügt. Die Gewerbesteuer wird an die Stadt Schieder-Schwalenberg entrichtet.
Beispiel:
Maßgeblicher Gewinn = 30.000,00 €
Gewerbesteuermessbetrag 30.000 x 3,5% = 1.050,00 €
Gewerbesteuer 1.050 x 418% = 4.389,00 €
Das letztjährige Gewerbesteuerergebnis wird gleichzeitig als zu entrichtende Vorauszahlung für die Folgejahre festgesetzt.
Vorauszahlungstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11..
Festgesetzte Vorauszahlungen können jederzeit an das zutreffende Jahresergebnis angepasst werden.
Dazu genügt ein formloser Antrag an die o.g. Ansprechpartner.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 19.05.1999 mit den bis heute ergangenen Änderungen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ein Anruf genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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