Gewerbesteuer
Hinweise für Recke
Beschreibung
Hinweise für Recke
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt.
Gewerbesteuerpflichtig ist die Unternehmerin oder der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sog. freien Berufe sowie die kraft Gesetzes befreiten Unternehmen. Der Gewerbeertrag auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens stellt die Bemessungsgrundlage dar. Unter Berücksichtigung von bestimmen Hinzurechnungen und Kürzungen sowie von Freibeträgen ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag, den es in Form eines Steuermessbescheides an den Steuerpflichtigen/die Gemeinde bekannt gibt.
Auf diesen Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den örtlichen Hebesatz an, woraus sich schließlich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt. Für das laufende Jahr zieht die Gemeinde den Gewerbetreibenden i. d .R. zu Vorauszahlungen auf der Basis der letzten Festsetzung heran.
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Nordrhein-Westfalen
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