Gewerbesteuer
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Die Stadt Hörstel ist nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt, eine
Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Jeder stehende, in der Stadt Hörstel betriebene u. nicht ausdrücklich nach dem
GewStG befreite Gewerbebetrieb, unterliegt der Gewerbesteuer. Unter
Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des
Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland (hier der Stadt Hörstel)
betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland eine Betriebsstätte
unterhalten wird. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei
Personengesellschaften im Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen
erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und
endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften
beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und
endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner der
Gewerbesteuer ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.
Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt.
Für Gewerbesteuervorauszahlungen wird der voraussichtliche Gewerbeertrag
zugrunde gelegt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Hörstel vom
Finanzamt mitgeteilt. Die Stadt wendet hierauf ihren Hebesatz an und setzt
damit die Gewerbesteuer fest. Die Hebesatzfestsetzung erfolgt durch die
jährliche Haushaltssatzung.
Der Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Gemeinde über die Steuerhöhe und
die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid.
Bitte beachten Sie: Für Vorauszahlungen sind die
Zahlungstermine zum 15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11. eines jeden Jahres
vorgegeben; Abschlusszahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des
Steuerbescheides fällig. Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können
Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage ist die Hebessatzsatzung der Stadt Hörstel
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit: 415 %
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen