Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Hörstel ist nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt, eine
    Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

    Jeder stehende, in der Stadt Hörstel betriebene u. nicht ausdrücklich nach dem
    GewStG befreite Gewerbebetrieb, unterliegt der Gewerbesteuer. Unter
    Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des
    Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland (hier der Stadt Hörstel)
    betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland eine Betriebsstätte
    unterhalten wird. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei
    Personengesellschaften im Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen
    erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und
    endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften
    beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und
    endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner der
    Gewerbesteuer ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.

    Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt.
    Für Gewerbesteuervorauszahlungen wird der voraussichtliche Gewerbeertrag
    zugrunde gelegt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Hörstel vom
    Finanzamt mitgeteilt. Die Stadt wendet hierauf ihren Hebesatz an und setzt
    damit die Gewerbesteuer fest. Die Hebesatzfestsetzung erfolgt durch die
    jährliche Haushaltssatzung.

    Der Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Gemeinde über die Steuerhöhe und
    die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid.

    Bitte beachten Sie: Für Vorauszahlungen sind die
    Zahlungstermine zum 15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11. eines jeden Jahres
    vorgegeben; Abschlusszahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des
    Steuerbescheides fällig. Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können
    Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst I/2 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalixtusstraße 6

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-121

    Fax: 05454 911-102

    E-Mail: finanzen@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage ist die Hebessatzsatzung der Stadt Hörstel

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit: 415 %

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de