Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Waltrop

    Beschreibung

    Hinweise für Waltrop

    Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

    Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.

    Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird vom Finanzamt über die sachliche und persönliche Steuerpflicht und die Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebs sowie die Höhe des Gewerbeertrages entschieden.

    Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid.

    Der Gewerbesteuerhebesatz in Waltrop beträgt seit dem 1. Januar 2013 495 %.


    Historische Gewerbesteuerhebesätze in Waltrop

    1996 415 % 1997 - 2007 425 % 2008 440 % 2009 450 % 2010 460 % 2011 470 % ab 2012 495 %

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzmanagement (Fachbereich Finanzen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02309 930331

    Fax: 02309 930366

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waltrop

    Formulare

    Hinweise für Waltrop

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waltrop

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waltrop

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waltrop

    Fristen

    Hinweise für Waltrop

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waltrop

    Kosten

    Hinweise für Waltrop

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waltrop

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waltrop

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de