Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlag ist der Gewerbeertrag. Gewerbevorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05.,15.08.,15.11.). Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Gemeinde festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zur Zeit 507 v.H.

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    Ansprechpartner

    Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de