Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Radevormwald auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.

    Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.

    Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.).

    Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermeßbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de