Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Morsbach durch Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Gewerbesteuer eines Jahres als Produkt aus Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz festgesetzt (bei verspäteter Abgabe der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt kann ein Verspätungszuschlag hinzukommen). Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Der Steuerbetrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig und unterliegt der Verzinsung. Im laufenden Jahr sind von dem oder der Steuerpflichtigen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Gewerbesteuervorauszahlungen zu entrichten. Die einzelne Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der letzten veranlagten Gewerbesteuer. Die für einen Erhebungszeitraum insgesamt entrichtete Vorauszahlung wird bei Festsetzung der Gewerbesteuer dieses Zeitraums angerechnet.

    Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Morsbach wird jährlich neu in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung festgesetzt.

    Für die meisten im Gemeindegebiet gelegenen Gewerbebetriebe ist der Gewerbesteuermessbetrag durch das Finanzamt Gummersbach festzusetzen.

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    Steuern und Abgaben

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    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-521

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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