Gewerbesteuer
Hinweise für Morsbach
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Morsbach durch Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Gewerbesteuer eines Jahres als Produkt aus Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz festgesetzt (bei verspäteter Abgabe der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt kann ein Verspätungszuschlag hinzukommen). Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Der Steuerbetrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig und unterliegt der Verzinsung. Im laufenden Jahr sind von dem oder der Steuerpflichtigen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Gewerbesteuervorauszahlungen zu entrichten. Die einzelne Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der letzten veranlagten Gewerbesteuer. Die für einen Erhebungszeitraum insgesamt entrichtete Vorauszahlung wird bei Festsetzung der Gewerbesteuer dieses Zeitraums angerechnet.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Morsbach wird jährlich neu in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung festgesetzt.
Für die meisten im Gemeindegebiet gelegenen Gewerbebetriebe ist der Gewerbesteuermessbetrag durch das Finanzamt Gummersbach festzusetzen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen