Gewerbesteuer
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
In Verbindung mit der jährlichen Steuererklärung ermittelt das Finanzamt für jeden Gewerbebetrieb auf Grundlage des erzielten Ertrags den Steuermessbetrag, der den jeweiligen hebeberechtigten Städten und Gemeinden mitgeteilt wird.
Einwendungen gegen die Berechnung des Messbetrages sind aus diesem Grund immer an das Finanzamt zu richten.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird dieser Messbetrag mit Gewerbesteuerhebesatz (Hundertsatz) multipliziert. Über die Höhe dieses Hebesatzes entscheidet der Rat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung.
Der aktuelle Hebesatz der Stadt Geilenkirchen beträgt 430 %.
Die Höhe des Hebesatzes der Stadt Geilenkirchen entwickelte sich wie folgt:
1986 - 1992 320 %
1993 - 1997 350 %
1998 - 2002 380 %
2003 - 2007 400 %
2008 - 2010 380 %
2011 403%
2012 411%
ab 2013 415 %
ab 2014 416 %
ab 2016 418 %
ab 2022 430 %
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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