Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Die Gewerbesteuer gehört ebenso wie die Grundsteuer zu den Realsteuern. Besteuert wird bei der Gewerbesteuer jeder Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb versteht man ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder die Gesellschaft.

    Besteuerungsgrundlagen

    Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Für die Festsetzung des Messbetrages ist das Finanzamt zuständig (für Hürth ist dies das Finanzamt Brühl, Bewertungsstelle, Kölnstraße 104, 50321 Brühl). Die für die richtige Veranlagung maßgebenden Tatsachen und Änderungen sind vom Inhaber des Gewerbebetriebs anzuzeigen. Hierzu gehören bspw. Betriebsaufgabe, Anschriftenänderung und Bevollmächtigtenwechsel. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt.

    Die Gewerbesteuer wird sodann von der Kommune aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.

    Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz

    Der aktuelle Hebesatz der Stadt Hürth beträgt 480 v. H.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern (20-0.3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuer- und Finanzverwaltungsamt (20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Hebesatzes ist die Haushaltssatzung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Beginn und Ende eines Gewerbebetriebes sind dem Ordnungsamt - Gewerbemeldestelle - anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de