Gewerbesteuer
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Gewerbesteuer gehört ebenso wie die Grundsteuer zu den Realsteuern. Besteuert wird bei der Gewerbesteuer jeder Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb versteht man ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder die Gesellschaft.
Besteuerungsgrundlagen
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Für die Festsetzung des Messbetrages ist das Finanzamt zuständig (für Hürth ist dies das Finanzamt Brühl, Bewertungsstelle, Kölnstraße 104, 50321 Brühl). Die für die richtige Veranlagung maßgebenden Tatsachen und Änderungen sind vom Inhaber des Gewerbebetriebs anzuzeigen. Hierzu gehören bspw. Betriebsaufgabe, Anschriftenänderung und Bevollmächtigtenwechsel. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt.
Die Gewerbesteuer wird sodann von der Kommune aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der aktuelle Hebesatz der Stadt Hürth beträgt 480 v. H.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Hebesatzes ist die Haushaltssatzung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Beginn und Ende eines Gewerbebetriebes sind dem Ordnungsamt - Gewerbemeldestelle - anzuzeigen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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