Abgrabungen Genehmigung

    Abgrabungen

    Hinweise für Borken

    Als Abgrabung wird die oberirdische Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen wie Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Moorschlamm und Torf bezeichnet.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Als Abgrabung wird die oberirdische Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen wie Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Moorschlamm und Torf bezeichnet.

    Der Kreis Borken, als Abgrabungsbehörde, endscheidet über die Genehmigungsfähigkeit eines Antrages und überwacht die genehmigten Abgrabungen im gesamten Kreisgebiet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Raumplanung, Landschaft, Wasserwirtschaft und Abgrabungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Wer eine Abgrabung vornehmen möchte, muss dazu einen Antrag beim Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken einreichen. Hierbei wird zwischen Trockenabgrabungen und Nassabgrabungen unterschieden, da hierzu unterschiedliche rechtliche Grundlagen bestehen:

    Trockenabgrabungen werden nach dem Abgrabungsgesetz beurteilt. Beim diesem Abbauvorgang wird kein Grundwasser frei gelegt. Bei Trockenabgrabungen über 10 ha ist zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.

    Nassabgrabungen zeichnen sich durch die Freilegung des Grundwassers aus. Diese Vorhaben werden nach dem Wasserhaushaltsgesetz im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens beurteilt. Beim Abbauvorgang wird der Rohstoff oberhalb wie unterhalb des Grundwassers gewonnen. Nach dem Ende der Abgrabungen bleibt ein See zruück.

    Die groben Suchräume für mögliche Abgrabungsvorhaben werden von der Bezirksregierung Münster im Regionalplan dargestellt.

    Abgrabungen geringen Umfangs für den Eigenbedarf eiens land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes werden durch das "Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz NRW) nicht berührt", soweit diese nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegen oder durch andere Rechtsvorschriften verboten sind. In diesem Fall wäre eine Befreiung bzw. Genehmigung von der jeweiligen Schuzt- und Rechtsvorschrift zu beantragen.

    In der Genehmigung einer Abgrabungen wird neben der Gewinnung von Bodenschätzen, aber auch die Herrichtung des beanspruchten Geländes der Abgrabungen geregelt.
    Dies kann zum Beispiel die Wiedernutzbarmachung des Geländes als Wald oder als landwirtschaftlicher Nutzfläche sein. Bei Nassabgrabungen ist dies regelmäßig die Anlage eines Landschaftssees mit Freizeitnutzung oder als Gebiet zum Schutz für Tiere und Pflanzen.

    Im Kreis Borken gibt es zurzeit ca. 20 Abgrabungsgebiete. Dabei handelt es sich um Sand-, Kies- und Tonabgrabungen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de