Verkehrswertgutachten
Hinweise für Borken
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag berechtigter Personen Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag berechtigter Personen Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1705
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Gutachten beantragen können:
Eigentümer
Miteigentümer
Erben
Inhaber von Rechten
Bevollmächtigte der zuvor Genannten
Gerichte und Behörden
Rechtsgrundlage(n)
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Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen