Abschriften Beglaubigung
Abschriften Beglaubigung
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: das Original Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: Persönliches Erscheinen zwingend notwendig Personalausweis oder Reisepass Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Welver
Beglaubigung einer Fotokopie: 4,20 € je zu beglaubigende Kopie Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 € Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen