Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigungen von Fotokopien, Abschriften und Unterschriften

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen. Kopien können von Ihnen mitgebracht oder auch von uns vor Ort erstellt werden. Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.

    WICHTIG

    Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein. Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde.

    Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

    Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beglaubigen lassen.

    Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für die Beglaubigung von Fotokopien benötigen wir folgende Unterlagen:

    • jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie


    Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

    • persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll (Die Leistung der Unterschrift erfolgt erst hier im Rathaus)

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Beglaubigung. Beglaubigung einer Unterschrift kostet 1,50 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de