Beglaubigungen von Fotokopien, Abschriften und Unterschriften
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen. Kopien können von Ihnen mitgebracht oder auch von uns vor Ort erstellt werden. Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.
WICHTIG
Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein. Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beglaubigen lassen.
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-134
E-Mail: buergerbuero@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Für die Beglaubigung von Fotokopien benötigen wir folgende Unterlagen:
jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig
Personalausweis oder Reisepass
Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll (Die Leistung der Unterschrift erfolgt erst hier im Rathaus)
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Beglaubigung. Beglaubigung einer Unterschrift kostet 1,50 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen