Beglaubigung
Hinweise für Delbrück
von Dokumenten und Unterschriften (außer Personenstandsurkunden)
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Gerne beglaubigen wir Kopien von Ihren Dokumenten. Wir bestätigen dabei, dass sich auf der Kopie der gleiche Inhalt findet, wie auf dem vorgelegten Original. Kopien können selbst angefertigt und mitgebracht werden, andernfalls fertigen wir die Kopien hier vor Ort. Werden Kopien von Ihnen mitgebracht, benötigen wir auch immer das Original zur Kopie, um die Gleichheit zu bestätigen.
Es können auch Unterschriften beglaubigt werden. Hier bestätigen wir, dass auch tatsächlich die auf dem Dokument angegebene Person das Dokument unterschrieben hat. Dafür ist es nötig, dass das entsprechende Dokument erst hier vor Ort unterschrieben wird. Zudem benötigen wir Ihren Personalausweis.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-190
E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
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zu beglaubigendes Original
gültiges Ausweisdokument
Formulare
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Voraussetzungen
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Es handelt sich um keine Personenstandsurkunde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Je nach Aufwand zwischen 5 - 10 Minuten. Wir behalten uns vor, die Beglaubigungen bei einem hohen Arbeitsaufkommen im Laufe des Tages zu bearbeiten. In diesem Fall teilen wir Ihnen eine Abholzeit mit.
Kosten
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Folgende Gebühren fallen für Beglaubigungen an:
3,00 € für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
2,50 € für eine Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen: Schüler/Schülerinnen, Studierende bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises.
Hinweise (Besonderheiten)
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Es ist nicht möglich Personenstandsurkunden zu beglaubigen. Hierunter fallen alle von einem Standesamt ausgestellten Urkunden wie Sterbe-, Ehe- und Geburtsurkunden. Beglaubigte Abschriften von ebensolchen Dokumenten erhalten Sie beim ausstellenden Standesamt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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