Beglaubigungen
Hinweise für Borchen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften oder Kopien erhalten Sie gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Bürgerbüro oder im Standesamt der Gemeinde Borchen.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften oder Kopien erhalten Sie gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Bürgerbüro oder im Standesamt der Gemeinde Borchen.
Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original eines Dokumentes übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.
Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.
Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können (nur) von Notaren beglaubigt werden.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat), bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister), bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte), bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster; (zuständig ist das Katasteramt), bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare).
Auch ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Hierfür sind die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates zuständig.
Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden ausnahmsweise nur möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Zu beglaubigende Originalunterlage
Formulare
Hinweise für Borchen
Voraussetzungen
Hinweise für Borchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Borchen
Fristen
Hinweise für Borchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borchen
Kosten
Hinweise für Borchen
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 2 Euro
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, etc. je Beglaubigungsvermerk: 3 Euro
Beglaubigte Registerausdrucke: 10 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Weitere Informationen
Hinweise für Borchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen