Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Hinweise für Borchen

    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften oder Kopien erhalten Sie gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Bürgerbüro oder im Standesamt der Gemeinde Borchen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften oder Kopien erhalten Sie gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Bürgerbüro oder im Standesamt der Gemeinde Borchen.

    Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original eines Dokumentes übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.

    Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.
    Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können (nur) von Notaren beglaubigt werden.

    Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat), bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister), bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte), bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster; (zuständig ist das Katasteramt), bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare).

    Auch ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Hierfür sind die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates zuständig.

    Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden ausnahmsweise nur möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Zu beglaubigende Originalunterlage

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Borchen

    • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 2 Euro

    • Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, etc. je Beglaubigungsvermerk: 3 Euro

    • Beglaubigte Registerausdrucke: 10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de