Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Hinweise für Bad Driburg

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Sie können im Bürgerservice amtliche Beglaubigungen erhalten.

    Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original einer Urkunde übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.


    Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung

         - von Urkunden deutscher Behörden oder

         - von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.


    Nichtbehördliche Urkunden für private Zwecke können nicht amtlich beglaubigt werden.

    Ebenfalls kann unter Umständen die Begleaubigung von anderssprachigen Urkunden nicht möglich sein.


    Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel

    - bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die 

      Urkunde ausgestellt hat),

    - bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister),

    - bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),

    - bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

     (zuständig ist das Katasteramt),

    - bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH

     (zuständig sind Notare).




    Beachten Sie bitte, dass Personalausweise und Reisepässe Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und als solche nur in Ausnahmefällen kopiert und beglaubigt werden dürfen.

    Gern können Sie sich hierzu direkt im Bürgerservice informieren, ob die Beglaubigung in Ihrem Einzelfall mögllich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    • Original des zu beglaubigenden Dokumentes
    • Bei Unterschriftsbeglaubigungen soll die Unterschrift nach Möglichkeit erst im Zuge der Beglauigung geleistet werden.

    Formulare

    Hinweise für Bad Driburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Driburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Driburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Driburg

    Fristen

    Hinweise für Bad Driburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg

    vor Ort im Bürgerservice:

    • Die Bearbeitungszeit ist abhändig von der Anzahl und dem Umfang der Beglaubigungen.
    • Bis zu 4 Beglaubigungen können, abhängig vom Kundenaufkommen direkt erstellt werden.
    • Mehr als 4 Beglaubigungen werden in der publikumsfreien Zeit erstellt und können am nächsten Werktag abgeholt werden.
    • Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,50 €


    Beglaubigungen von Kopien, die durch die Stadt Bad Driburg hergestellt wurden -inklusive der Gebühr für die Herstellung der Kopie:

    bis zu 4 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 4,00 €

    5 bis 10 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 6,00 €

    jede weitere Seite eines zusammenhängenden Dokumentes: 0,50 €


    Beglaubigungen von selbst hergestellten Kopien, Auszügen, Zeichnungen, Plänen

    bis zu 4 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 9,00 €

    5 bis 10 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 18,00 €

    jede weitere Seite eines zusammenhängenden Dokumentes: 1,00 €


    Beglaubigungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sind kostenfrei.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass diese von den Sachbearbeitern des Rentenservice und nicht im Bürgerservice vorgenommen werden.


    Die Zahlung kann erfolgen:

    • in bar
    • per EC Karte (mit PIN)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Für die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen ist die Betreuungsstelle des Kreises Höxter zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Driburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de