Beglaubigungen
Hinweise für Bad Driburg
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Sie können im Bürgerservice amtliche Beglaubigungen erhalten.
Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original einer Urkunde übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.
Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung
- von Urkunden deutscher Behörden oder
- von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.
Nichtbehördliche Urkunden für private Zwecke können nicht amtlich beglaubigt werden.
Ebenfalls kann unter Umständen die Begleaubigung von anderssprachigen Urkunden nicht möglich sein.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel
- bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die
Urkunde ausgestellt hat),
- bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister),
- bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),
- bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
(zuständig ist das Katasteramt),
- bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH
(zuständig sind Notare).
Beachten Sie bitte, dass Personalausweise und Reisepässe Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und als solche nur in Ausnahmefällen kopiert und beglaubigt werden dürfen.
Gern können Sie sich hierzu direkt im Bürgerservice informieren, ob die Beglaubigung in Ihrem Einzelfall mögllich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
- Original des zu beglaubigenden Dokumentes
- Bei Unterschriftsbeglaubigungen soll die Unterschrift nach Möglichkeit erst im Zuge der Beglauigung geleistet werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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vor Ort im Bürgerservice:
- Die Bearbeitungszeit ist abhändig von der Anzahl und dem Umfang der Beglaubigungen.
- Bis zu 4 Beglaubigungen können, abhängig vom Kundenaufkommen direkt erstellt werden.
- Mehr als 4 Beglaubigungen werden in der publikumsfreien Zeit erstellt und können am nächsten Werktag abgeholt werden.
- Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Kosten
Hinweise für Bad Driburg
Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,50 €
Beglaubigungen von Kopien, die durch die Stadt Bad Driburg hergestellt wurden -inklusive der Gebühr für die Herstellung der Kopie:
bis zu 4 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 4,00 €
5 bis 10 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 6,00 €
jede weitere Seite eines zusammenhängenden Dokumentes: 0,50 €
Beglaubigungen von selbst hergestellten Kopien, Auszügen, Zeichnungen, Plänen
bis zu 4 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 9,00 €
5 bis 10 Seiten eines zusammenhängenden Dokumentes: 18,00 €
jede weitere Seite eines zusammenhängenden Dokumentes: 1,00 €
Beglaubigungen zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sind kostenfrei.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese von den Sachbearbeitern des Rentenservice und nicht im Bürgerservice vorgenommen werden.
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar
- per EC Karte (mit PIN)
Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen ist die Betreuungsstelle des Kreises Höxter zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen