Beglaubigung von Zeugnissen und anderen Schriftstücken
Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Verler Bürgerinnen und Bürger im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
ggfs. Personalausweis/Reisepass, wenn dessen Kopie beglaubigt werden soll
bei Beglaubigungen für Behörden (Städte, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen etc.) ist die genaue Angabe der Behörde erforderlich
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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3,00 € pro beglaubigtem Schriftstück
(einige Beglaubigungen sind gebührenfrei, z. B. die Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenrenten, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen oder die Rentenversicherung)
Kopien 0,50 € (A 4) bzw. 0,80 € (A 3), pro bedruckter Seite
Kopien für die Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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