Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Zeugnissen und anderen Schriftstücken

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Verler Bürgerinnen und Bürger im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.

    Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    • Original des zu beglaubigenden Schriftstückes

    • ggfs. Personalausweis/Reisepass, wenn dessen Kopie beglaubigt werden soll

    • bei Beglaubigungen für Behörden (Städte, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen etc.) ist die genaue Angabe der Behörde erforderlich

    Formulare

    Hinweise für Verl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Verl

    • 3,00 € pro beglaubigtem Schriftstück

    • (einige Beglaubigungen sind gebührenfrei, z. B. die Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenrenten, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen oder die Rentenversicherung)

    • Kopien  0,50 € (A 4) bzw. 0,80 € (A 3), pro bedruckter Seite

    • Kopien für die Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de