Abschriften Beglaubigung
Hinweise für Übach-Palenberg
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Fotokopien von Dokumenten (z.B. Zeugnisse) können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Fotokopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll.
Bei ausländischen Urkunden kann nur die durch einen in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzer angefertigte Kopie der Übersetzung amtlich beglaubigt werden.
Mehrseitige Fotokopien oder Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar ist.
Kopien von Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) werden nur durch das Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat, beglaubigt.
Kopien anderer Dokumente können durch Notare beglaubigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Original des Dokuments
- Fotokopie des Dokuments
Formulare
Hinweise für Übach-Palenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Übach-Palenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Übach-Palenberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Übach-Palenberg
Fristen
Hinweise für Übach-Palenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
Kosten
Hinweise für Übach-Palenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Übach-Palenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Übach-Palenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen