Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.

    Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.

    Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

    zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Das Originalschriftstück und die zu beglaubigende Abschrift oder Fotokopie.
    • Für die Anbringung des Beglaubigungsstempels, der eine erhebliche Größe hat, wird Platz auf der leeren Rückseite der Kopie/Abschrift benötigt.
     

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Eine amtliche Beglaubigung ist nicht zulässig, wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften. Eine öffentliche Beglaubigung wird in der Regel durch einen Notar vorgenommen. Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) eines Schriftstückes ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.(§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzessammlung des Innenministerium NRW ). Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

    Nicht beglaubigt werden unter anderem:

    • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern.
    • Führerscheine, Nationalpässe
    • Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.)
    • fremdsprachige Schriftstücke, da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt und es daher der Kenntnis des Inhaltes des Originals bedarf.
    • notarielle Urkunden
    • privatrechtliche Verträge, die notariell beurkundet werden müssen

    Aufenthalts-, Lebens- bzw. Meldebescheinigungen, die im Ausland vorzulegen sind, bedürfen oft der so genannten Überbeglaubigung, auch Apostille genannt. Hinweise zur Apostille durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
    • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
    • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Je nach Anzahl der zu beglaubigenden Schriftstücke und der Höhe des Publikumaufkommens erfolgt in der Regel eine sofortige Bearbeitung.

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de