Straßenbau

    Straßenbau

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Muss eine Straße grundlegend erneuert werden oder wird sie modernisiert, so besteht für die Anlieger (Grundstückseigentümer) unter bestimmten Bedingungen die Verpflichtung, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Stadt Kamen erhebt dann Straßenbaubeiträge. Sobald die Baumaßnahme fertig gestellt und mit den Firmen abgerechnet ist, werden die Kosten zusammen gestellt und mit den Anliegern abgerechnet.

    Die Maßnahmen werden vom Fachbereich 60.1-Straßenbau durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de