Straßenbau

    Aufbrüche / Aufgrabungen

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Aufgrabungen oder Aufbrüche werden die Eingriffe (Öffnungen) in den Straßen und Wegen genannt, die für die Reparatur oder Verlegung von Kabeln, Leitungen und Rohren erforderlich sind. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung und Anmeldung zwingend erforderlich, die beim Fachdienst Straßenbau eingeholt werden muss.

    Die Anmeldung und Genehmigung des Aufbruches beinhaltet nicht die verkehrsrechtliche Anordnung, die separat beim FD 32 / Sicherheit und Ordnung zu beantragen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 66 / Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 4

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-512

    Fax: 05481 33-7512

    E-Mail: h.lange@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Antrag

    • Lageplan

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Global:

    • Straßen- und Wegegesetz NRW

    Lokal:

    • Verwaltungsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Anfallende Gebühren sind antragsabhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de