Straßenbau
Hinweise für Südlohn
Beschreibung
Hinweise für Südlohn
Die erstmalige Herstellung einer Straße beginnt in der Regel als Baustraße in Ihrem Neubaugebiet. Sie ist Teil der Erschließung und wird nach der Errichtung aller Eigenheime dann mit dem Straßenendausbau fortgesetzt.
Über den bevorstehenden Straßenendausbau informieren wir die Anlieger frühzeitig und stellen die Ausbauplanung häufig in Anliegerversammlungen vor. Dabei haben Sie die Gelegenheit Ihre Wünsche und Anregungen zu äußern, die wir, so weit wie technisch möglich, in die Entwürfe einarbeiten und baulich umsetzten.
Sie wohnen an einer älteren, „in die Jahre gekommenen“ Straße? Auch hier bauen wir für Sie!
Über die bevorstehende, grundlegende Erneuerung Ihrer Straße informieren wir rechtzeitig, um auch hier die Anlieger zu beteiligen. Die Ausbauentwürfe werden häufig in Anliegerversammlungen vorgestellt, Entwurfsvarianten diskutiert und die Anregungen und Wünsche entgegengenommen. Letztere werden nach Möglichkeit in die Ausbauplanung übernommen und bautechnisch umgesetzt.
Nach der jeweiligen Planungsphase einer Baumaßnahme folgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen und die Auftragsvergabe. Steht die Baufirma fest werden Sie erneut benachrichtigt und es werden der Durchführungszeitraum sowie die Ansprechpartner bekannt gegeben. Wir informieren über mögliche Einschränkungen des Anliegerverkehrs und evtl. über die erforderlichen Umleitungen.
Leider ist der Ausbau Ihrer Straße mit Kosten verbunden. Das Baugesetzbuch fixiert eine Kostenteilung zwischen der Kommune und den Anliegern im Verhältnis von 10 % zu 90 % der real angefallenen Kosten der Erschließungsmaßnahme. Zu diesen Kosten zählen die Grunderwerbskosten, die Kosten der Straßenbeleuchtung, die anteiligen Kosten des Regenwasserkanals der auf die Straßenentwässerung entfällt und die eigentlichen Straßenbaukosten.
Auch der erneute Ausbau von Straßen ist für die Anlieger mit Kosten verbunden. Im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Kommune eine Satzung in der die Kostenanteile, die von den Anliegern zu tragen sind, festgesetzt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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