Straßenbau

    Straßenbau

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Straßenbaubeiträge werden auf der Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW (Satzung für Maßnahmen ab 25.02.2010) zum Ersatz des Aufwands für die (nochmalige) Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümerinnen oder Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhoben.

    Der zu zahlende Straßenbaubeitrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand, bis zum 30.09.2006 mit Ausnahme für Teile der Entwässerungseinrichtungen, bei denen der beitragsfähige Aufwand nach einem Einheitssatz nach den Bestimmungen der Satzung ermittelt wird.

    Die Stadt trägt den Teil des beitragsfähigen Aufwands, der auf die Inanspruchnahme der Erschließungsanlage durch die Allgemeinheit entfällt, und die bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf ihre eigenen Grundstücke entfallenden Beiträge.

    Der nach der Satzung zu ermittelnde Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand wird auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) auf der Grundlage eines modifizierten Flächenmaßstabs, der Art und Maß der Nutzung der Grundstücke berücksichtigt, verteilt.

    Die Stadt kann Vorausleistungen in angemessener Höhe erheben, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde.

    Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Mehrere Beitragspflichtige eines Grundstückes haften gesamtschuldnerisch. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht.

    Die Straßenbaubeiträge sind zu unterscheiden von den Erschließungsbeiträgen, die immer dann anfallen, wenn eine Straße erstmalig neu gebaut wird.

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    Ansprechpartner

    Amt für Tiefbau und Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2651

    E-Mail: tiefbauamt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

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    Sprache: de