Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Anlagen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Voraussetzungen
- Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
- Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
- Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.
Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de
Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de
Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de
Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de
Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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