Baustellenvorankündigung
Baustellen einer bestimmten Größe müssen spätestens 2 Wochen vor deren Einrichtung bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt (vorangekündigt) werden.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Für das Gemeindegebiet Schalksmühle erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder im Außenbereich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF-Liste)
- Übersicht über die Bebauungspläne in Schalksmühle im Geodatenportal des Märkischen Kreises
- Geodatenportal des Märkischen Kreises
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten "Freistellungsverfahren" nach § 63 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen für Bauanträge ist die Ansprechperson des Märkischen Kreises zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Pflichtangaben gemäß Anhang I BaustellV:
- Ort der Baustelle,
- Name und Anschrift des Bauherrn,
- Art des Bauvorhabens,
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
- Name und Anschrift des Koordinators,
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
- voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
- Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
- Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung einer Baustelle, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Verfahrensablauf
Es ist gem. § 4 BaustellV durch den Bauherren oder seinen beauftragten Dritten zu prüfen, ob eine der Bedingungen gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV erfüllt ist. Wenn ja, dann ist die Vorankündigung rechtzeitig der zuständigen Behörde zu übermitteln, sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Fristen
Die Vorankündigung ist der zuständigen Behörde spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Faustregel: Eine Vorankündigung ist i. d. R. erforderlich, wenn die Bautätigkeiten einen Einsatz von mindestens 4 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfordern.
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BaustellV: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Weitere Informationen
Gemeinsames Merkblatt des BMAS, der BAuA, der Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie der UVT: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BausstellV) - Informationen für den Bauherrn"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 23.09.2020