Baustellenvorankündigung

    Baustellen einer bestimmten Größe müssen spätestens 2 Wochen vor deren Einrichtung bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt (vorangekündigt) werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wenn Sie im Rahmen von Verträgen, z.B. mit Versorgungsunternehmen oder der Stadt Paderborn selbst, für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zur Teilnahme am sog. Vereinfachten Verfahren stellen (s. Downloads Antrag Jahresgenehmigung).

    In diesem Verfahren erfolgen Prüfung und Anordnung der für die jeweilige Örtlichkeit erforderlichen Maßnahme i.d.R. innerhalb von max. 3 Arbeitstagen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Umstände vorliegen, die einer längerfristigen Prüfung bedürfen.

    Dieses Verfahren findet nur Anwendung bei Arbeitsstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • kleinere Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (i. d. R. Tagesarbeitsstellen) an Straßen in der Baulast der Stadt Paderborn mit geringer Verkehrsstärke, innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und max. einer Fahrspur pro Richtung sowie mit max. 30 m Baustellenlänge
    • am Fahrbahnrand
    • auf einem Park- oder Seitenstreifen und
    • auf Fuß- und Radwegen.

    Hierzu können folgende Regelpläne/ Verkehrszeichenpläne zur Anwendung kommen:

    • B I/1, B I/3
    • B II/1, B II/2, B II/3, B II/4, B II/5, B II/9
    • B IV/1, B IV/2
    • B II/5.1 (nur in Tempo-30-Zone)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtplanungsamt - Verbindliche Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Um eine Jahresgenehmigung zu erhalten, sind folgende Nachweise mit dem Antrag auf Jahresgenehmigung vorzulegen:

    • Vertrag mit dem Versorger
    • RSA-Nachweis
    • Handwerkskarte oder vergleichbarer Nachweis der IHK.

    Die einzelnen Arbeitsstellen werden nach der Erteilung der Jahresgenehmigung mithilfe des entsprechenden Antragsformulars (wird mit der Jahresgenehmigung mitgesendet) zusammen mit dem anzuwendenden Regel-/ Verkehrszeichenplan sowie eines Lageplans unter der E-Mail  baustellen@paderborn.de beantragt. 

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung einer Baustelle, bei der

    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
    • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Es ist gem. § 4 BaustellV durch den Bauherren oder seinen beauftragten Dritten zu prüfen, ob eine der Bedingungen gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV erfüllt ist. Wenn ja, dann ist die Vorankündigung rechtzeitig der zuständigen Behörde zu übermitteln, sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Der Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung ist mind. 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

    Der Antrag der Einzelmaßnahme im bereits genehmigten Vereinfachten Verfahren ist frühestmöglich, i.d.R. mind. 3 Arbeitstage vorher einzureichen. Die Prüfung erfolgt dann im Eilverfahren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Die Geltungsdauer der Jahresgenehmigung richtet sich nach der Dauer des vorgelegten Vertrages. Sie wird jedoch jeweils max. für die Dauer von 1 Jahr erteilt.

    Weitere Informationen

    Gemeinsames Merkblatt des BMAS, der BAuA, der Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie der UVT: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BausstellV) - Informationen für den Bauherrn"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 23.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de