Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten
Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen