Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verstöße gegen den Tierschutz werden beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises behandelt.
Eine Anzeige von Verstößen können auch bei der Ordnungsverwaltung Hennef abgeben werden. Diese wird dann zuständigkeitshalber an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet.
Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist gesetzlich verpflichtet, für diese zu sorgen und Verantwortung zu tragen. Tiere müssen so gehalten werden, dass sie ihre Bedürfnisse befriedigen können (artgemäße Ernährung, angemessene Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung).
Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf unsachgemäße Tierbehandlung nach, indem es die Sachverhalte erforscht und ggf. Maßnahmen gegen den oder die Tierquäler einleitet. Hierzu sind möglichst genaue Informationen über Tierart, Tierzahl, Tierhalter, Ort und Missstände anzugeben. Wenden Sie sich daher bitte schriftlich das Ordnungsamt oder direkt an den
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241/13-0
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie akute Notsituationen auch der Polizei melden.
Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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