Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab 65 Jahren sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben (SGB XII). Die Leistungsgewährung ist abhängig von dem Einkommen und Vermögen. Welche Unterlagen bei einer Antragstellung benötigt werden, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter erfragen.Gegenüber anderen weiteren Leistungen (s. unten) ist für die Bearbeitung der Grundsicherung die Gemeinde Welver zuständig. Siehe auch Ansprechpartner.Grundsicherung für Arbeitssuchende Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Mit der Hartz IV-Reform wurden zum 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zusammengeführt.Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft: Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), Paradieser Weg 2 in 59494 Soest Telefonische Auskünfte hierzu können Sie unter der Hotline der AHA unter 02921-106-500 erhalten. Des Weiteren bietet die Internetseite der Arbeit Hellweg Aktiv (www.arbeit-hellweg-aktiv.de) allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest.Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) In Einzelfällen kann "Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt werden. Hierbei ist anzumerken, dass diese Art Leistung nur in bestimmten Einzelfällen gewährt wird, da die meisten Personengruppen anspruchberechtigt nach den oben genannten Leistungen (Grundsicherung nach SGB II oder XII) sind. Diese Einzelfälle sind schwer abgrenzbar, so dass eine Beratung durch den/die Sachbearbeiter/in erforderlich ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    03 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    03 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Für die Beantragung aller genannten Leistungen ist eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu empfehlen, da dies individuell abweichen kann. Grundsätzlich werden folgende Angaben benötigt:Formeller Antrag der entsprechenden LeistungsartNachweis der sämtlichen EinkünfteUnterkunftskosten

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Sozialgesetzbuch IISozialgesetzbuch XII

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de