Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

    Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen, die

    • die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Der zuständige Mitarbeiter informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit SGB I und SGB X

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de