Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.

    Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

    Bürgerrinnen und Bürger (auch innerhalb von Einrichtungen), deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und

    • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

    • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    haben Anspruch auf diese Leistungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für die Antragstellung benötigen wir:

    • Grundantrag

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

    • Nachweis über Einkommen und Vermögen

    • Nachweis über Unterkunftskosten  

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Die Bearbeitung Ihres Antrags wird von der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter übernommen. Für folgende Buchstaben sind zuständig:

    • A - E - Herr Fülber

    • F - H - Frau Schürmann

    • I - N - Frau Stüwe

    • O - Z - Herr Sgobio

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de