Grundsicherung beantragen
Hinweise für Büren
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Beschreibung
Hinweise für Büren
Wofür gibt es die Grundsicherung?
Was die Grundsicherung abdecken soll:
Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Vorsorgebeiträge,
Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und
Hilfe in Sonderfällen
Wie wird die Grundsicherung berechnet?
Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Unterhaltsansprüche der grundsicherungsberechtigten Person gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren steuerrechtlichen Einkünfte unter dem Betrag von 100.000 EUR bleiben.
Wer hat keinen Anspruch?
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Personen, die sich länger als 4 Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, können nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen erhalten. Daher sind geplante Auslandsaufenthalte von mehr als vierwöchiger Dauer vor der Abfahrt schriftlich anzuzeigen. Das Datum der Rückkehr nach Deutschland ist konkret nachzuweisen, z. B. durch Vorlage von Reisedokumenten, Fahrplänen, Tankbelegen o. ä. Ohne derartige Nachweise können Leistungen erst ab dem Zeitpunkt einer persönlichen Vorsprache wieder erbracht werden.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz (derzeit 424 EUR für Alleinstehende, je 382 EUR für nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner sowie 339 EUR für sonstige volljährige Haushaltsangehörige). Diese, im Vergleich zu den Regelsätzen nach dem alten Bundessozialhilfegesetz, erhöhten Regelsätze decken den gesamten regelmäßig entstehenden Bedarf des Lebensunterhaltes ab.
die angemessenen tatsächlichen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bei mehr als einer Person in der Wohnung kopfanteilig),
ggf. anfallende angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
bei Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen (MZ) "G" sind, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.
Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft und Alleinerziehung.
Wann beginnt die Grundsicherung?
Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Wie lange bekomme ich Grundsicherung?
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Büren
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen zum Beispiel:
Personalausweis beziehungsweise bei ausländischen Personen einen Reisepass
Nachweise über alle Einkünfte zum Beispiel:
Renten / Pensionen
Wohngeld
Erwerbseinkommen
Einkünfte aus Wohnrechten
Unterhalt
Zinsen
Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Miet- und Pachteinnahmen
Nachweise über folgende Ausgaben:
Miete und Heizkosten
Nachweise über private Versicherungen
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Nachweise über Vermögen zum Beispiel:
Haus- und Grundvermögen
Pkw
Bargeld
Wertpapiere
Kontoguthaben
Versicherungsrückkaufwerte
Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit der zuständigen Ansprechperson des Amtes für Soziales klären.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Büren
Sie können Grundsicherung erhalten wenn Sie Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sind, die
entweder die Altersgrenze erreicht haben
Die Altersgrenze wird grundsätzlich mit 65 Jahren erreicht. Beginnend mit dem Jahr 2012 wird diese Altergrenze bis 2029 in kleinen Schritten von 65 auf 67 Jahren angehoben. Hierbei bleibt die Altersgrenze von 65 Jahren für Personen, die bis zum 31.12.1946 geboren wurden bestehen. Für ab dem 01.01.1947 und später geborene Personen steigt die Altersgrenze von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Für die 1958 Geborenen gilt dann die Altersgrenze von 66 Jahren. Anschließend steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang für die nach 1958 Geborenen. Die 1964 und später Geborenen erreichen die Altersgrenze somit erst mit 67 Jahren.
oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen,
die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
Renten, auch aus dem Ausland
Pensionen
Erwerbseinkommen
Zinsen
Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchsrechten, Altenteilsrechtenu.a.
Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten - Miet- und Pachteinnahmen
sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
Haus- und Grundvermögen
Kfz aller Art (z. B. auch LKW, Motorräder, Wohnmobile)
Bargeld
Wertpapiere
Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen u. a.
Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Nicht angerechnet werden Vermögenswerte bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR und bei Verheirateten/ Lebenspartner von 10.000 EUR.
Rechtsgrundlage(n)
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SGB XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wohngeld und Grundsicherungsleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen