Grundsicherung
Hinweise für Altenbeken
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Als Besonderheit gilt, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten ist eine Bedürftigkeit Voraussetzung für die Gewährung.
Wer hat einen Anspruch auf Leistungen?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen (Kindern bzw. Eltern) jährlich einen Betrag von 100.000 Euro übersteigt,
Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten.
Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden.
Die Grundsicherung umfasst:
den maßgebenden Regelsatz
die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
eventuell bestehende Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
(jedoch nur, wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch nach dem SGB XII haben)
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenbeken
Sie benötigen die folgenden Unterlagen (evtl. weitere nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung):
Personalausweis
Krankenversicherungskarte
Schwerbehindertenausweis
Bescheid vom Versorgungsamt über die Feststellung der Schwerbehinderung
Mietvertrag
Nachweise der Unterkunfts- und Heizkosten
Einkommensnachweise
Rentenbescheide
Versicherungen
Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre
Nachweis über sonstige Verpflichtungen/Belastungen (Hypotheken, Darlehen usw.)
Wohngeldbescheid
Girokontoauszüge der letzten drei Monate
Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen