Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung

    Hinweise für Altenbeken

    Beschreibung

    Hinweise für Altenbeken

    Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Als Besonderheit gilt, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
    Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten ist eine Bedürftigkeit Voraussetzung für die Gewährung.

    Wer hat einen Anspruch auf Leistungen?

    Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

    • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

    • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

    Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

    Keinen Anspruch auf Leistungen haben
    • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen (Kindern bzw. Eltern) jährlich einen Betrag von 100.000 Euro übersteigt,

    • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

    • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten.

    Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden.

    Die Grundsicherung umfasst:

    • den maßgebenden Regelsatz

    • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

    • eventuell bestehende Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)

    • Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:

      • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten

      • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

      • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

    • (jedoch nur, wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch nach dem SGB XII haben)

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste, Bildung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortwaldstraße 4

    33184 Altenbeken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05255 1200-0

    Fax: 05255 1200-33

    E-Mail: info@altenbeken.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenbeken

    Sie benötigen die folgenden Unterlagen (evtl. weitere nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung):

    • Personalausweis

    • Krankenversicherungskarte

    • Schwerbehindertenausweis

    • Bescheid vom Versorgungsamt über die Feststellung der Schwerbehinderung

    • Mietvertrag

    • Nachweise der Unterkunfts- und Heizkosten

    • Einkommensnachweise

    • Rentenbescheide

    • Versicherungen

    • Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre

    • Nachweis über sonstige Verpflichtungen/Belastungen (Hypotheken, Darlehen usw.)

    • Wohngeldbescheid

    • Girokontoauszüge der letzten drei Monate

    • Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Altenbeken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de