Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Grundsicherung umfasst:
- Regelsatz des Haushaltsvorstandes
- Regelsatz für den/die Antragsberechtigte/n Partner:in
- angemessene Miete und Mietnebenkosten
- angemessene Heizkosten
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Leistungen für einmalige Bedarfe
- einmalige Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung, des Haushaltes und
der Bekleidung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Damit Ihr Anspruch geprüft und bearbeitet werden kann, werden im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag
- Kosten der Unterkunft (z. B. Strom- und Gasabschläge, Grundbesitzabgaben, Gebühren Müllabfuhr, Kabelfernsehen)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Zinseinkünfte, andere Sozialleistungen)
- Rentenbescheide (z. B. betriebliche Altersversorgung, Unfallrente, gesetzliche oder private Renten)
- Versicherungen (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, "Riesterrente")
- Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Grundbesitz, Wertpapiere, Barvermögen, Kraftfahrzeuge)
- Bescheid Einstufung in einer Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Girokontoauszüge der letzten vier Monate
- Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht
Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!
Speziell werden im Einzelfall benötigt:
- ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
- Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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n einem persönlichen Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen gegeben ist.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes sind
- Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht haben oder sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt
- EU-Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht allein über die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ableiten
- Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen
- Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich grob fahrlässig herbeigeführt haben
- Personen, die Vermögen über der Vermögensfreigrenze besitzen
- Personen, deren Eltern und Kinder über Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR verfügen
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Renten
- Erwerbseinkommen
- Pensionen
- Wohngeld
- Unterhalt des getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten
- Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten u.a.
- Zinsen
- Miet- und Pachteinnahmen
- sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstiges
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Haus- und Grundvermögen
- Pkw’s
- Bargeld
- Guthaben auf Konten
- Wertpapiere
- Bausparverträge
- Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Nicht angerechnet werden Geldbeträge von 5.000 Euro pro Person.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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