Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Grundsicherung umfasst:

    • Regelsatz des Haushaltsvorstandes
    • Regelsatz für den/die Antragsberechtigte/n Partner:in
    • angemessene Miete und Mietnebenkosten
    • angemessene Heizkosten
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
    • Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende
    • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
    • Leistungen für einmalige Bedarfe
      - einmalige Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung, des Haushaltes und
         der Bekleidung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Damit Ihr Anspruch geprüft und bearbeitet werden kann, werden im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Schwerbehindertenausweis
    • Mietvertrag
    • Kosten der Unterkunft (z. B. Strom- und Gasabschläge, Grundbesitzabgaben, Gebühren Müllabfuhr, Kabelfernsehen)
    • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Zinseinkünfte, andere Sozialleistungen)
    • Rentenbescheide (z. B. betriebliche Altersversorgung, Unfallrente, gesetzliche oder private Renten)
    • Versicherungen (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, "Riesterrente")
    • Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Grundbesitz, Wertpapiere, Barvermögen, Kraftfahrzeuge)
    • Bescheid Einstufung in einer Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
    • Spätaussiedlerbescheinigung
    • Girokontoauszüge der letzten vier Monate
    • Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht

    Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!

    Speziell werden im Einzelfall benötigt:
    - ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
    - Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    n einem persönlichen Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen gegeben ist.

    Keinen Anspruch auf Leistungen haben:

    • Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes sind
    • Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht haben oder sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt
    • EU-Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht allein über die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ableiten
    • Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen
    • Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich grob fahrlässig herbeigeführt haben
    • Personen, die Vermögen über der Vermögensfreigrenze besitzen
    • Personen, deren Eltern und Kinder über Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR verfügen

    Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

    • Renten
    • Erwerbseinkommen
    • Pensionen
    • Wohngeld
    • Unterhalt des getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten
    • Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten u.a.
    • Zinsen
    • Miet- und Pachteinnahmen
    • sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Sonstiges

    Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

    • Haus- und Grundvermögen
    • Pkw’s
    • Bargeld
    • Guthaben auf Konten
    • Wertpapiere
    • Bausparverträge
    • Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen

    Nicht angerechnet werden Geldbeträge von 5.000 Euro pro Person.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de