Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

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    Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialhilfeleistung für Personen, die die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x) erreicht haben bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_974498de972032f6afcee43d5e22fa57

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8360

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Personalausweis
    • Schwerbehindertenausweis
    • ( barrierefreier) Antrag Grundsicherung
    • Vermögenserklärung
    • Mietbescheinigung (weitere Informationen / Vordrucke finden Sie auf der rechten Seite unter "Dokumente")
    • Nachweis über dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger oder vollständiger Rentenbescheid mit Angaben zu Grundrentenzeiten
    • Nachweis über Unterkunfts- und Heizkosten

    falls entsprechende Leistungen bezogen werden bzw. falls vorhanden, werden auch folgende Unterlagen benötigt:

    • Nachweis über anderes Einkommen
    • Wohngeldbescheid
    • Nachweise über Vermögen
    • Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen usw.)
    • ärztliche Atteste für Krankenkost

    Hinweis: Die Mietbescheinigung ist nicht zwingend vorzulegen. Wichtig ist aber der Nachweis, wie sich die aktuelle Miete aus Kaltmiete, Betriebskosten und ggf. Heizkosten zusammensetzt. Die Miete kann daher z. B. auch anhand der letzten Mietänderungserklärung / Betriebskostenabrechnung belegt werden.

    Es können auch weitere, oben nicht aufgeführte Unterlagen notwendig werden. Diese sind dann auf Verlangen vorzulegen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de