Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
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Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialhilfeleistung für Personen, die die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x) erreicht haben bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII Grundsicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8360
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- ( barrierefreier) Antrag Grundsicherung
- Vermögenserklärung
- Mietbescheinigung (weitere Informationen / Vordrucke finden Sie auf der rechten Seite unter "Dokumente")
- Nachweis über dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger oder vollständiger Rentenbescheid mit Angaben zu Grundrentenzeiten
- Nachweis über Unterkunfts- und Heizkosten
falls entsprechende Leistungen bezogen werden bzw. falls vorhanden, werden auch folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über anderes Einkommen
- Wohngeldbescheid
- Nachweise über Vermögen
- Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen usw.)
- ärztliche Atteste für Krankenkost
Hinweis: Die Mietbescheinigung ist nicht zwingend vorzulegen. Wichtig ist aber der Nachweis, wie sich die aktuelle Miete aus Kaltmiete, Betriebskosten und ggf. Heizkosten zusammensetzt. Die Miete kann daher z. B. auch anhand der letzten Mietänderungserklärung / Betriebskostenabrechnung belegt werden.
Es können auch weitere, oben nicht aufgeführte Unterlagen notwendig werden. Diese sind dann auf Verlangen vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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