Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Ascheberg

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Gemeinde Ascheberg zuständig ist, unterteilen sich in:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Übernahme von Bestattungskosten
     
    Antragstellung:
    Beantragung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

    Die Beantragung erfolgt per Online-Formular:
    Online-Formular öffnen

     

    Hinweis: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Online-Formular auszufüllen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Abstimmung möglich.
    Bitte vereinbaren Sie über den folgenden Link einen Termin in der Sozialverwaltung: 
    Online-Terminanfrage
    Buchstabenbereich  Ansprechpartner Telefonnummer A - J Frau Lepper 02593 609-5017 K - Z Frau Struckamp 02593 609-5016
     
    Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

    Für die Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

    Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?

    Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
    Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
    Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:

    1. Verpflichtete aus Vertrag
    2. Erben
    3. Fiskus als Erbe
    4. Beschenkte
    5. Unterhaltspflichtige
    6. Vater eines nichtehelichen Kindes

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-5010

    Fax: 02593 609-1099

    E-Mail: gemeinde@ascheberg.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    • Gültiges Ausweispapier
    • Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
    • Nachweise von Einkommen und Vermögen 
    • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
    • Belege über Versicherungen
    • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
    • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Ascheberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ascheberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ascheberg

    allgemein

    Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ascheberg

    Fristen

    Hinweise für Ascheberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ascheberg

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ascheberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ascheberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de