Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Vreden
Wann sollte ich Grundsicherung im Alter beantragen?
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Renteneinkommen oder Vermögen sicherstellen können, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen.
Anders als beim Bürgergeld erhalten Grundsicherung nur Personen, die als nicht erwerbsfähig gelten. Hierunter fallen Personen mit voller Erwerbsminderung oder auch Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und Altersrente beziehen.
Die Höhe der Leistung richtet sich ausschließlich nach Ihrem Bedarf, bzw. dem Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Renteneinkommen oder Vermögen sicherstellen können, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen. Anders als beim Bürgergeld erhalten Grundsicherung nur Personen, die als nicht erwerbsfähig gelten. Hierunter fallen v. a.
Personen mit voller Erwerbsminderung und
Die volle Erwerbsminderung muss durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt sein.
Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und eine Altersrente beziehen.
Die Höhe der Leistung richtet sich ausschließlich nach Ihrem Bedarf, bzw. dem Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass Renteneinkünfte und auch verfügbare Vermögenswerte bei der Höhe der gezahlten Leistungen angerechnet werden. Die Höhe der Leistungen berechnet sich grundsätzlich wie folgt:
anerkannter Lebensunterhaltsbedarf
abzgl. anrechenbare Einkünfte aus Renten, Unterhaltsleistungen ...
abzgl. anrechenbare Einkünfte aus verwertbarem Vermögen
= Höhe der Grundsicherungsleistungen
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung setzt sich der Lebensunterhaltsbedarf wie folgt zusammen:
der Regelbedarf
Der Regelbedarf dient der Deckung der laufenden Bedarfe für v. a. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Möbel und Hausrat, Haushaltsstrom, Freizeitaktivitäten oder Telekommunikation. Seit dem 01.01.2024 betragen die Bedarfssätze hierfür
Regelbedarfsstufe 1: 563,00 EUR
Hierunter fallen v. a. Alleinstehende und Alleinerziehende.
Regelbedarfsstufe 2: 506,00 EUR
Hierunter fallen Volljährige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit weiteren volljährigen Personen leben.
weitere Regelbedarfsstufen (soweit im Einzelfall anwendbar):
Vgl. Aufstellung unter der Leistung Bürgergeld.
Mehrbedarfe (u. a. aus anerkannten gesundheitlichen Gründen)
Kosten für die Unterkunft (z.B. Kaltmiete, Betriebskosten wie Müllgebühr, Wasser/Abwasser, Zinsbelastung bei Eigentum)
Kosten für Heizung und Warmwasser.
Unter die anrechenbaren Einkünfte fallen auch zivilrechtliche Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kinder im Sinne des § 1609 BGB. Voraussetzung einer vorrangigen Unterhaltsheranziehung ist, dass die gesetzlich Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der zivilrechtlich definierten Freibetragsgrenzen selbst leistungsfähig sind. Pauschal als nicht leistungsfähig geltend Kinder, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000,00 EUR liegt.
Die Leistung setzt auch voraus, dass die Bedürftigkeit nicht innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. In diesem Fall sind Herausgabeansprüche über die im vorgenannten Zeitraum übertragenen Vermögenswerte geltend zu machen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zum Nachweis des Bedarfs sind einzureichen
Belege über die Höhe der laufenden Lebenshaltungskosten, v. a.
Nachweise über die Unterkunftskosten wie z. B. Mietverträge
Nachweise über Heizkosten, v. a. aktuelle Abrechnungsunterlagen der Versorgungsdienstleister
Nachweise über laufende Versicherungskosten wie aktuelle Abschlagsanforderungen
ggf. Nachweise über bestehende Mehrbedarfe wie Schwerbehindertenausweis
Belege über das verfügbare Einkommen, v. a.
aktueller Rentenbescheid jedes Haushaltsmitglieds
Nachweise über anderes Einkommen aus (geringfügiger) Beschäftigung
Nachweise über Einkünfte aus weiteren Sozialleistungen wie Wohngeld
Belege über das verfügbare Vermögen, v. a.
aktuelle Auszüge der Bankkonten
aktuelle Auszüge über Vermögensdepots
Wegen der Vielfalt der möglichen Bedarfsberechnungsfälle ist diese Aufzählung nicht abschließend. Im Falle einer Antragstellung können weitere Unterlagen zur Berechnung eines Leistungsanspruchs angefordert werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Kapitel 3 und 4
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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