Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Das Amt für Soziale Angelegenheiten des Kreises hat im Rahmen der Fachaufsicht in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit nach dem 4. Kapitel SGB XII u.a. folgende Aufgaben:
- Allgemeine Beratung in allen Fragen der Grundsicherung
- Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Aufgabenerledigung im gesamten Kreisgebiet durch Verfügung und Richtlinien
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Vorzulegen sind alle Unterlagen, die das jeweilige Anliegen unterstützen können.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung erhalten Sie auf der Internetseite des Amt für Soziale Angelegenheiten (siehe rechts).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen