Grundsicherung und Krankenhilfe
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und die Regelaltersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine dauerhafte volle Erwerbsminderung nachweisen können, kommen Leistungen nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Betracht.
Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine tatsächliche Unterstützung ist nur möglich, wenn Einkommen und Vermögen nur in unzureichender Höhe vorhanden ist. Bei der Prüfung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
- bei Betreuern: Bestallungsurkunde
- Schwerbehindertenausweis
(wenn auf der Rückseite des Ausweises die Merkzeichen "G" oder "aG" verzeichnet sind) - Mietvertrag und "Vermieterbescheinigung"
(dieser Vordruck wird Ihnen bei Ihrer Vorsprache hier ausgehändigt oder auf Wunsch zugesandt) - Wohngeldbescheid
(falls Sie im Zeitpunkt der Beantragung der Grundsicherungsleistung Wohngeld beziehen oder beantragt haben) - aktuelle Rentenbescheide sowie bei Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit den 1. Rentenbescheid (Bescheid des Versicherungsträgers)
- Nachweis über jegliche Form des Einkommens
(bspw. Arbeit, Zinsen, Leistungen der Agentur für Arbeit, Steuererstattung, Unterhalt) - Belege über Haus- und Grundvermögen
- Nachweise über Wertpapiere und sonstiges Vermögen
- Fahrzeugschein
- Versicherungspolicen
- Sparbücher
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Bankverbindungen
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- 4. Kapitel des 12. Teils des Sozialgesetzbuchs (SGB XII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Für die Antragstellung ist zwingend vorab ein Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth