Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung und Krankenhilfe

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und die Regelaltersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine dauerhafte volle Erwerbsminderung nachweisen können, kommen Leistungen nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Betracht.

    Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine tatsächliche Unterstützung ist nur möglich, wenn Einkommen und Vermögen nur in unzureichender Höhe vorhanden ist. Bei der Prüfung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
    • bei Betreuern: Bestallungsurkunde
    • Schwerbehindertenausweis
      (wenn auf der Rückseite des Ausweises die Merkzeichen "G" oder "aG" verzeichnet sind)
    • Mietvertrag und "Vermieterbescheinigung"
      (dieser Vordruck wird Ihnen bei Ihrer Vorsprache hier ausgehändigt oder auf Wunsch zugesandt)
    • Wohngeldbescheid
      (falls Sie im Zeitpunkt der Beantragung der Grundsicherungsleistung Wohngeld beziehen oder beantragt haben)
    • aktuelle Rentenbescheide sowie bei Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit den 1. Rentenbescheid (Bescheid des Versicherungsträgers)
    • Nachweis über jegliche Form des Einkommens
      (bspw. Arbeit, Zinsen, Leistungen der Agentur für Arbeit, Steuererstattung, Unterhalt)
    • Belege über Haus- und Grundvermögen
    • Nachweise über Wertpapiere und sonstiges Vermögen
    • Fahrzeugschein
    • Versicherungspolicen
    • Sparbücher
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Bankverbindungen

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • 4. Kapitel des 12. Teils des Sozialgesetzbuchs (SGB XII)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Für die Antragstellung ist zwingend vorab ein Termin zu vereinbaren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de