Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Sie haben durch das Sozialamt der Stadt Eschweiler Leistungen nach dem SGB XII erhalten, die Ihnen nach den einschlägigen Vorschriften als Darlehen gewährt wurden. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

    oder

    Sie haben Leistungen des Sozialamtes zu Unrecht erhalten und sind nun durch das Sozialamt zur Rückzahlung der entstandenen Sozialhilfekosten verpflichtet. Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

    oder

    Sie sind aufgrund der einschlägigen Vorschriften des SGB XII als Erbe oder infolge eigenen schuldhaften Verhaltens zum Ersatz von Sozialhilfekosten verpflichtet (Kostenersatz). Sie wollen sich bezüglich Ihrer Rückzahlungsverpflichtungen informieren bzw. in Ihrer Rückzahlungsangelegenheit vorsprechen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f3101798daadf76741b84fa350ef0cf4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Die Rückforderung von sozialhilferechtlichen Darlehen und die Rückforderungen im Rahmen des Kostenersatzes verlangen die Überprüfung der persönlichen und finanziellen Situation des Zahlungspflichtigen, um bewerten zu können, ob und in welcher Höhe der Zahlungspflichtige zum jeweiligen Zeitpunkt zur Rückzahlung der gegen ihn bestehenden Forderung in der Lage ist.

    Dazu benötigt die Sachbearbeitung in der Regel mindestens folgende Unterlagen:

    • Angaben über aktuelle persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
    • Immer: Aktuelle Einkommensnachweise (Zeitraum der letzten zwölf Monate umfassend)
    • Nachweise über regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen mit Nachweisen, die die laufende Befriedigung der Forderungen belegen (z. B. Kreditvertrag und laufende Kontoauszüge über Ratenzahlung)
    • Eventuell - bei Summe, die die eigenen monatlichen Zahlungsmöglichkeiten deutlich übersteigen - ein Stundungsantrag bzw. ein Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung.

    Über die Erforderlichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, kann oft erst nach einer ersten Kontaktaufnahme entschieden werden. Hilfreich ist es aber auf jeden Fall, sich vor einem Gesprächstermin einen Auskunftsbogen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation aushändigen zu lassen.

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de