Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Sofern Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen sicherstellen können, besteht die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung zu erhalten.

    Die Grundsicherung umfasst:

    • den maßgebenden Regelsatz
    • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel wegen Schwerbehinderung [Ausweis mit Merkzeichen G] oder aus medizinischen Gründen wegen kostenaufwendigerer Ernährung).

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht.
    Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-308

    E-Mail: sozialamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Um Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten zu können, ist die Vorlage diverser Unterlagen erforderlich. Da diese Unterlagen einzelfallbezogen sind, wird Ihnen unmittelbar nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin eine entsprechende Aufstellung übergeben/zugesandt. Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen abklären.

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie

    • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
    • die Altersgrenze frühestens ab dem 65. Lebensjahr erreicht haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

    Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (zum Beispiel auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.

    Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen oder Zinsen. Vom Einkommen bleiben angemessene Beträge, zum Beispiel für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung, frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen.

    Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, PKWs, Bargeld, Guthaben auf Konten oder Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Vermögen geschützt sein und muss dann nicht verwertet werden. Bei Alleinstehenden werden Geldbeträge von bis zu 5.000 € nicht angerechnet. Diese Beträge werden um Familienzuschläge erhöht, wenn der Leistungsberechtigte bzw. die Leistungsberechtigte nicht alleinstehend ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    §§ 41 bis 46b Viertes Kapitel, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche:

    • Buchstabenbereich A-D: Frau Stengel
    • Buchstabenbereich E-J: Herr Wahlen
    • Buchstabenbereich K-M: Frau Zimmermann
    • Buchstabenbereich N-R + Sch: Herr Schultheis
    • Buschtabenbereich S-Z (ohne Sch): Frau Grajcevci

    Maßgeblich bei der Einteilung in den einzelnen Buchstabenbereichen ist der Familienname des Leistungsempfängers!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de