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    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Sofern Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen sicherstellen können, besteht die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung zu erhalten.

    Die Grundsicherung umfasst:

    • den maßgebenden Regelsatz
    • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel wegen Schwerbehinderung [Ausweis mit Merkzeichen G] oder aus medizinischen Gründen wegen kostenaufwendigerer Ernährung).

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht.
    Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 50 - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 50 - Sozialamt

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

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    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

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    Technisch geändert am 10.01.2024

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    Deutsch

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    A 50 - Sozialamt

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-333

    Fax: 02404 57999-444

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Um Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten zu können, ist die Vorlage diverser Unterlagen erforderlich. Da diese Unterlagen einzelfallbezogen sind, wird Ihnen unmittelbar nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin eine entsprechende Aufstellung übergeben/zugesandt. Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen abklären.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de