Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Anspruch haben Personen,
- ab Vollendung des 65. Lebensjahres, wobei ab dem Geburtsjahr 1947 jeweils ein Monat hinzuzurechnen ist, oder
- ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
- soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder (Bedarfsgemeinschaft)
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Antragstellung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausgefüllter Antrag
- Personalausweis oder Pass, Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländer*innen
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers/der Rentenversicherung über die dauerhafte, volle Erwerbsminderung, falls vorhanden
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Einkommensunterlagen
z. B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen - Vermögensunterlagen, falls vorhanden
z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief - aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer*innen)
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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