Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

    Eintragung der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer in das entsprechende Verzeichnis

    Beschreibung

    Zur Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Zwecke werden für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.

    Über die allgemein beeidigten Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzer führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis, in das Jedermann Einsicht nehmen kann.

    Die Eintragung in dem Verzeichnis wird mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung gestellt. In das Verzeichnis sind aufzunehmen:

    • Name,
    • Anschrift,
    • Telekommunikationsanschlüsse,
    • Beruf,
    • etwaige Zusatzqualifikationen und
    • die jeweilige Sprache.

    Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Das Verzeichnis darf in automatisierte Abrufverfahren eingestellt sowie im Internet veröffentlicht werden.

    Ansprechpartner

    Für Raesfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
    • Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung

    Formulare

    Antragsformular für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher sowie Ermächtigung als Übersetzerin und Übersetzer.

    Voraussetzungen

    Für die Eintragung muss die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt sein.

    Weitere Informationen

    www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de