Eintragung der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer in das entsprechende Verzeichnis
Beschreibung
Zur Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Zwecke werden für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.
Über die allgemein beeidigten Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzer führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis, in das Jedermann Einsicht nehmen kann.
Die Eintragung in dem Verzeichnis wird mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung gestellt. In das Verzeichnis sind aufzunehmen:
- Name,
- Anschrift,
- Telekommunikationsanschlüsse,
- Beruf,
- etwaige Zusatzqualifikationen und
- die jeweilige Sprache.
Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Das Verzeichnis darf in automatisierte Abrufverfahren eingestellt sowie im Internet veröffentlicht werden.
Ansprechpartner
Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
- Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung
Formulare
Antragsformular für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher sowie Ermächtigung als Übersetzerin und Übersetzer.
Voraussetzungen
Für die Eintragung muss die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt sein.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.03.2021