Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Nordkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de