Beistandschaft
Hinweise für Rhede
Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei in Angelegenheiten rund um die Themen Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile. Neben der Beratung übernimmt der Beistand folgende Aufgaben:
Wir veranlassen als Notwendige, um die Vaterschaft festzustellen und machen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend. Falls erforderlich vertritt der Beistand die Interessen Ihres Kindes auch vor Gericht.
Der Beistand informiert über Änderungen der Unterhaltshöhe und klärt regelmäßig die aktuellen Ansprüche Ihres Kindes mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
Die Beistandschaft kann jederzeit – auch schon vor Geburt eines Kindes – eingerichtet werden und endet spätestens mit der Volljährigkeit Ihres Kindes. Besteht schon vorher kein Bedarf mehr, kann die Beistandschaft jederzeit beendet werden.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Ansprechpersonen
Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:
Isselburg, Legden, Südlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Vreden
telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Raesfeld, Stadtlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Heiden, Velen
telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Gescher, Heek, Reken
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Rhede, Schöppingen
telefon. Sprechzeiten:montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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