Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft

    Hinweise für Gescher

    Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei in Angelegenheiten rund um die Themen Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht

    Beschreibung

    Hinweise für Gescher

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile. Neben der Beratung übernimmt der Beistand folgende Aufgaben:

    • Wir veranlassen als Notwendige, um die Vaterschaft festzustellen und machen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend. Falls erforderlich vertritt der Beistand die Interessen Ihres Kindes auch vor Gericht.

    • Der Beistand informiert über Änderungen der Unterhaltshöhe und klärt regelmäßig die aktuellen Ansprüche Ihres Kindes mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.

    • Die Beistandschaft kann jederzeit – auch schon vor Geburt eines Kindes – eingerichtet werden und endet spätestens mit der Volljährigkeit Ihres Kindes. Besteht schon vorher kein Bedarf mehr, kann die Beistandschaft jederzeit beendet werden.

    • Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

    Ansprechpersonen

    Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:

    Isselburg, Legden, Südlohn

    Frau Niebur

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Vreden

    Frau Lask

    telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Raesfeld, Stadtlohn

    Herr Hövelbrinks

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Heiden, Velen

    Frau Paß

    telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Gescher, Heek, Reken

    Frau Steverding

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Rhede, Schöppingen

    Frau Meyer

    telefon. Sprechzeiten:montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Formulare

    Hinweise für Gescher

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gescher

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gescher

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Gescher

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gescher

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gescher

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gescher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de