Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Geseke
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Ist Ihr Abfallbehälter beschädigt? Ist Ihr Abfallbehälter zu klein oder zu groß?
Wenn Ihr Abfallbehälter beschädigt ist oder Sie mit der Größe des Abfallbehälters unzufrieden sind, dann können Sie einen Behältertausch beantragen. Dies geht ganz unbürokratisch per E-Mail oder Telefon.
Bitte beachten Sie,
- dass Behälteränderungen nur der Gebührenschuldner, also der Eigentümer des Gebäudes, nicht der Mieter vornehmen kann,
- dass sich bei einer Behälteränderung auch anfallende Gebühren ändern können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- laut Abfallbeseitigungsgebührensatzung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
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